IPI, Grundsteuer
Die Grundsteuer, auch IPI genannt, ist eine jährliche Steuer, die auf den Gesamtbetrag des besteuerten Grundbesitzes erhoben wird, den Einzelpersonen und Firmen registriert haben.
Wer ist zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet?
Natürliche Personen und Stiftungen
Was ist ein belasteter Nachlass?
Die Güter, die keine Befreiung genießen und gleichzeitig einen gemeinsamen Wert von mehr als (RD $ 7.438.197,0) haben.
Bei Stiftungen alle Grundstücke, die unabhängig von ihrem Wert nicht in den Genuss einer Befreiung kommen.
Welche Eigenschaften muss die Immobilie haben?
Alle Häuser
Städtische Grundstücke
Immobilien für kommerzielle, industrielle und berufliche Aktivitäten
Steuer - Satz
Natürliche Personen: Auf den Mehrwert von RD $ 7.438.197 des versteuerten Vermögens wird ein Satz von 1% angewandt.
Treuhandgesellschaften: 1% auf den Wert von Immobilien.
Diese Steuer wird in zwei (2) halbjährlichen Raten gezahlt, wobei die Frist für die Zahlung der ersten Rate am 11. März und der zweiten am 11. September eines jeden Jahres abläuft.
Übertragung von Immobilien
Um die Übertragung einer Immobilie durchzuführen, müssen Sie die entsprechenden Dokumente bei der lokalen Verwaltungen der DGII vorlegen.
Die Schätzungsabteilung prüft die hinterlegten Unterlagen und genehmigt die Zahlung der Übertragung, mit der sich der Steuerzahler an die Kasse jeder Kommunalverwaltung wenden kann, um die Zahlung innerhalb von 30 Tagen (höchstens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres) vorzunehmen. Für den Fall, dass der Steuerzahler die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Zeit leistet, muss er sich erneut an die Beurteilungseinheit wenden, damit die Zahlung erneut autorisiert wird.
Der Übertragungssteuersatz beträgt drei (3%) des Wertes der Immobilie oder des Grundstücks.
Der Käufer kann die Zahlung, die der Grunderwerbsteuer entspricht, ohne Zuschläge und Zinsen innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Datum der Vollendung der Übertragung des Eigentums in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 18- 88 leisten.
Für weitere Informationen über Immobiliensteuern, Schätzung, Immobilienübertragung, Schätzung oder Entlastung von Immobilien kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.